Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung stellen
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Weiter ohne AnmeldungAnträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
Teaser
Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Behörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung),
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung,
- im Falle der erstmaligen Ausstellung oder Neuausstellung, ein Passbild.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Was sollte ich noch wissen?
Eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung erhält man zum Beispiel durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Eine Erteilung von Jagdscheinen an Ausländer, die keine deutsche Jägerprüfung absolviert haben, erfolgt nach Einzelfallprüfung. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Jagdbehörde.